Einstellung des Verfahrens gegen Frank Schätzing

Hamburg, 4. Oktober 2005 - Die Staatsanwaltschaft Köln hat nach Abschluss Ihrer Ermittlungen das Strafverfahren gegen Frank Schätzing am 29.09.2005 eingestellt. Das Verfahren gegen den Autor des Romans "Der Schwarm" war letztes Jahr aufgrund des Vorwurfes der Urheberrechtsverletzung eingeleitet worden.   

In einer Pressemitteilung des Kölner Verlags Kiepenheuer & Witsch lässt dieser verlauten: "Orthmanns unberechtigter Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung: Schätzing habe von seiner Website abgeschrieben. Dieser Vorwurf hat sich als haltlos herausgestellt."  
Richtigstellung
: Es nicht Vorwurf, sondern Fakt, dass Frank Schätzing von der Webseite Ozeane.de abgeschrieben hat. Darüber hinaus liegt die Interpretation, der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung wäre nach dem Entscheid der Staatsanwaltschaft haltlos, natürlich im Interesse des Verlages. Die Staatsanwaltschaft hat ausschließlich festgestellt:

"Anhaltspunkte für eine gewerbsmäßige unerlaubte Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke i.S.d § 108 a UrhG ergeben sich nicht. Denn der Qualifikationstatbestand des gewerbsmäßigen Handelns setzt voraus, dass der Täter sich aus wiederholter Urheberrechtsverletzung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffen möchte."

Es konnte im Rahmen des vorliegenden Strafantrages somit nur nicht die wiederholte und damit gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung nachgewiesen werden. Schätzing hat jedoch auch aus anderen Quellen Texte übernommen. Hätten die betroffenen Autoren dies bei der Staatsanwaltschaft ebenfalls zur Anzeige gebracht, wäre das Verfahren nach Auskunft der Staatsanwaltschaft zum oben genannten Zeitpunkt nicht eingestellt worden. 

Die Staatsanwaltschaft hat dagegen in Ihrem Beschluss weiter ausgeführt, dass bei dem ihr vorliegenden Sachverhalt "eine Strafverfolgung wegen des Tatvorwurfes der Urheberrechtsverletzung gemäß §§ 106 ff UrhG in Betracht" käme und diese gemäß § 374 Abs. 1 Nr. 8 StPO ein Privatklagedelikt ist.

Wie man einen Sachverhalt betrachtet beziehungsweise interpretiert haben möchte, ist immer auch eine Frage der eigenen Interessen. Das zeigt auch der Ausschnitt aus einem Interview des Hamburger Abendblatts mit Frank Schätzing.

zurück